Mitglied des Schweizerklubs zu werden, ist keine Hexerei. Wer ist denn zur Aufnahme berechtigt? Laut Statuten sind dies:
a) Schweizer Bürger,
b) ehemalige Schweizer Bürger, die in Finnland ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz haben,
c) mit Einwilligung des Vorstandes andere Personen (unabhängig ihrer Nationalität und ihres Wohnsitzes), welche ein besonderes Interesse an der Schweiz und dem Klub bekunden.
Das Aufnahmeverfahren: